Kaskoversicherung: Wann deckt das rote Kennzeichen ?

31.03.2015 - Die Handel- und Handwerkversicherung bietet durch das rote Kennzeichen die Möglichkeit, Fahrzeuge solange sie in Verwahrung des Kfz-Betriebes stehen, über eine separate Kaskoversicherung zu versichern.

Im vorliegenden Fall fuhr ein Mitarbeiter des Kfz-Betriebes das Kundenfahrzeug, verwahrte das rote Kennzeichen jedoch nur im Innenraum des Fahrzeugs. Das Gericht wies die Deckungsklage des Versicherungsnehmers (VN) ab, da der vereinbarte Versicherungsschutz des roten Kennzeichens nur greift, wenn dies auch sichtbar außen am Fahrzeug angebracht wurde.

Die Klage des VN hatte vor dem Oberlandesgericht Koblenz keinen Erfolg.

Quelle: versicherungsmagazin.de

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