Privathaftpflicht: Fehlerhafte Betankung des Kfz

26.11.2013 - Hier wurde das Kfz eines Dritten durch die versicherte Person falsch betankt. Durch diese Falschbetankung wurde der Motor des Wagens beschädigt und die Privathaftpflicht in Anspruch genommen. Der Versicherer (VR) lehnte die Schadenübernahme mit Hinweis auf den bestehenden Ausschluss durch die Benzinklausel ab.

 
Das Oberlandesgericht (OLG Berlin) gab dem VR Recht: Es handelt sich um eine allgemeine Bedienung/Benutzung des Kfz und fällt demnach rechtmäßig unter diesen Ausschluss.

 

Die Klage des Versicherungsnehmers hatte vor dem OLG keinen Erfolg.

Quelle: versicherungsmagazin.de

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