Versicherungsrecht: Belehrung zu Anzeigepflichten

10.11.2015 - Nach dem neuen VVG müssen Versicherer um ihr Rücktrittsrecht auszuüben, hohe Anforderungen bei der Belehrung ihrer Versicherungsnehmer (VN) erfüllen. Nur mit einer deutlich hervorgehobenen gesonderten Mitteilung an den VN zu den Folgen von Anzeigepflichtsverletzungen, ist der Versicherer (VR) zu einem Rücktritt berechtigt.

Erfolgt diese Belehrung, wie in diesem Fall, nicht unmittelbar im Zusammenhang mit den im Antrag gestellten Gesundheitsfragen beziehungsweise durch einen deutlich hervorgehobenen Hinweis auf die Fundstelle in den Bedingungen, so ist aufgrund mangelnder Belehrung ein Rücktritt nicht mehr möglich.

Die Klage des VN hatte vor dem OLG Stuttgart Erfolg, der VR musste den Rücktritt zurücknehmen.

Quelle: versicherungsmagazin.de

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