Krankenversicherung: Fristlose Kündigung der KTG-Versicherung? (OLG Saarbrücken)

05.01.2012 - In der Krankentagegeldversicherung darf der Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos gekündigt werden.In diesem speziellen Fall nahm ein angeblich arbeitsunfähiger, selbstständiger Malermeister einen Auftrag an.

Um ein Angebot zu erstellen, nahm er einen Außentermin wahr. Dies stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund für den VR dar. Derartige Feststellungen dürfen auch durch einen vom VR bestellten Detektiv verwertet werden, aber nur dann, wenn der Ermittler nicht selbst den VN zum unlauteren Tätigwerden verleitet hat.

Die Klage des VN wurde vom OLG als nicht begründet abgewiesen!

 

Quelle: versicherungsmagazin.de

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