BU-Versicherung: Bei Verweisung ist die Entfernung zum Wohnort wichtig (OLG Saarbrücken)

15.08.2013 - Der privaten Versicherungswirtschaft ist es nicht erlaubt, den Versicherungsnehmer an einen anderen Arbeitsplatz zu verweisen, wenn die tägliche Pendelzeit mehr als 2,5 Stunden beträgt oder getrennte Haushaltsführung besteht.

Grundlage des Urteils war eine Unfallversicherung, aber auch bei BU-Versicherungen und sonstigen Personenversicherungen mit Verweisungsmöglichkeit kann das Urteil angewendet werden. 

 

Quelle: www.versicherungsmagazin.de

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