BU-Versicherung: Nachprüfung - Verweisung auf neue Tätigkeit (OLG Saarbrücken)

20.03.2012 - Im Rahmen der allgemeinen BUZ-Bedingungen ist die Verweisung des Versicherungsnehmers (VN) auf eine neue Tätigkeit des VN unter bestimmten Voraussetzungen möglich - wenn der Gesundheitszustand unverändert bleibt. 

In diesem Fall verwies der Versicherer (VR) eine Frisörin auf den neu erlernten Beruf der Kauffrau für Bürokommunikation, obwohl die VN lediglich einen befristeten Arbeitsvertrag erhielt, ist die Verweisung zumutbar.  

Die Klage der VN war auch vor dem OLG ohne Erfolg!

Quelle: versicherungsmagazin.de

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