Feuer-Versicherung: Grobe Fahrlässigkeit?

26.05.2011 - Wenn der Versicherungsnehmer (VN) eine Firma beauftragt hat, den Schornstein auf Sicherheit zu überprüfen, diese aber nicht gekommen ist, hat der VN seine Sorgfaltspflicht in der Regel beachtet.

Der Einwand des Versicherers wegen grober Fahrlässigkeit setzt die Unterlassung oder Verletzung einer obliegenden Sorgfaltspflicht voraus. Dies lag hier nicht vor, entschied das Oberlandesgericht Koblenz.

Quelle: versicherungsmagazin.de

zurück zur Übersicht »

LVK - Lausitzer Versicherungskontor
Nadine Schirok e.K.
 
Grünauer Str. 201-209
12557 Berlin

Telefon 030 - 2657 22 93


E-Mail: info@lausitzer-versicherungskontor.de

aktuelle Urteile

 

dienstleistung_2.jpg