Haftpflicht: Tätigkeits- und Erfüllungsschäden ausgeschlossen?

05.09.2013 - Umfasst der Vertrag eines Betriebes den Transport von Maschinen und werden Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden an fremden Sachen sowie Be- und Entladeschäden versichert, kann sich der Versicherer (VR) nicht auf Leistungsfreiheit berufen.

Für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer (VN) ist es nicht ersichtlich, wenn eine Deckungserweiterung des Vertrages diverse Ausschlüsse oder Einschränkungen enthält, dies ist intransparent und somit nicht rechtswirksam.

Das OLG Karlsruhe entschied hier zu Gunsten des VN!


Quelle: www.versicherungsmagazin.de

zurück zur Übersicht »

LVK - Lausitzer Versicherungskontor
Nadine Schirok e.K.
 
Grünauer Str. 201-209
12557 Berlin

Telefon 030 - 2657 22 93


E-Mail: info@lausitzer-versicherungskontor.de

aktuelle Urteile

 

dienstleistung_2.jpg