Hausratversicherung: Entschädigungsgrenzen für Schmuck? (OLG Saarland)

19.07.2011 - Der VN verklagte den VR, da dieser nach einem Einbruch bei dem Schmuckstücke im hohen fünfstelligen Betrag entwendet wurden, nur den maximalen Entschädigungsbetrag in Höhe von circa 20.000 Euro entschädigte.

Der VR begründete seine Regulierung mit den AVB, die Entschädigungsgrenzen für nicht besonders gesicherte Schmuckstücke beinhalten.
Nach Ansicht des Gerichts stellt diese Regelung keine überraschende Klausel für den VN dar, da ein erkennbar höheres Risiko – hier überdurchschnittlich hohe Schmuckwerte – durch eine Zusatzprämie oder zum Beispiel durch den Einbau eines Tresores weitergehend hätten versichert werden können.

Das OLG wies die Klage des VN ab!

Quelle: versicherungsmagazin.de

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