Kfz-Haftpflicht: Addition der Regressbeträge? (BGH)

12.01.2012 - Verletzt der VN eine vertragliche Obliegenheit, so hat der VR das Recht, ihn in Regress zu nehmen (Höhe maximal 5.000 Euro).

In diesem speziellen Fall verletzte der VN eine Obliegenheit vor (1. Trunkenheitsfahrt ) und eine weitere nach Eintritt des Versicherungsfalls (2: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). Somit liegen zwei Tatbestände vor, und der VR hat das Recht, die Regressansprüche zu addieren (somit also auf 10.000 Euro).
Das BGH entschied hier zugunsten des VR!

Quelle: versicherungsmagazin.de

zurück zur Übersicht »

LVK - Lausitzer Versicherungskontor
Nadine Schirok e.K.
 
Grünauer Str. 201-209
12557 Berlin

Telefon 030 - 2657 22 93


E-Mail: info@lausitzer-versicherungskontor.de

aktuelle Urteile

 

dienstleistung_2.jpg