Kfz-Kasko: Sind bei Rotlichtverstößen pauschale Quoten-Modelle wirksam?

23.08.2011 - Der Versicherungsnehmer (VN) klagte gegen den Versicherer (VR), da dieser nach einem Rotlichtverstoß eine Quotelung bei der zu leistenden Schadensberechnung von 50 Prozent für grobe Fahrlässigkeit anwandte.

Der Unfall wurde durch den VN verursacht, der nach mehreren Sekunden Rotlicht an einer Ampel ohne Sonnenblendungen oder Hindernisse in die Kreuzung einfuhr. Nach Ansicht des Landgerichts (LG) Münster benachteiligt in diesem Falle eine 50prozentige Quotelung den VN nicht. Desweiteren vertritt das LG die Meinung, dass die pauschalen Quotenregelungen der VR von 0, 25, 50, 75 und 100 Prozent sachgerecht sind.

Das LG wies die Klage des VN auf Quotenherabstufung ab.

 

Quelle: versicherungsmagazin.de

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