Kfz-Versicherung: Obliegenheitsverletzung bei vorübergehender Stilllegung

12.04.2012 - Nach der Kfz-Abmeldung besteht noch für sechs Monate ein beitragsfreier Versicherungsschutz bei der so genannten Ruheversicherung mit dem nachfolgenden - bei nahezu allen Versicherern identischen - Versicherungsumfang: KH mit den Mindestdeckungssummen und, wenn vorher TK mit oder ohne SB oder eine VK mit oder ohne SB versichert war, auch einer TK, allerdings nur mit der üblichen SB. 

Stellt der Versicherungsnehmer seinen PKW auf Grund einer längeren Reise auf einen nicht umfriedeten Platz ab, das heißt, nicht in einen Bereich der von Schutzeinrichtungen wie Mauern oder Zäunen gegenüber Dritten abgegrenzt ist - Erfüllung des § 5, Nr.2, Satz 2 AKB -, so begeht der Versicherungsnehmer bereits vor dem eigentlichen Versicherungsfall eine Obliegenheitsverletzung, die zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt.

Die Klage wurde vom OLG abgewiesen.

Quelle: versicherungsmagazin.de

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