Krankentagegeld: Anspruch entfällt bei kleinstem Handschlag (BGH)

27.08.2012 - 23.08.2012 Gerade Selbstständige können es sich nicht leisten, krankheitsbedingt auszufallen. Trotz einer Absicherung durch eine KTG-Versicherung, möchte jeder die Kundenkontakte auch während der Krankheit pflegen, bzw.darauf achten, dass die Auftragslage nicht verschlechtert wird.

Hier ist Vorsicht geboten, denn übt der Versicherungsnehmer und sei es nur geringfügig, während des Arbeitunfähigkeits-Zeitraums berufliche Tätigkeiten aus, so verliert er den gänzlichen Versicherungsschutz seiner KTG-Versicherung.

Der BGH gab den Ansichten des Versicherers Recht!

Quelle: versicherungsmagazin.de

 

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