Krankenversicherung: Anfechtung der PKV - Keine Rückkehr in GKV

15.04.2014 - Ist der Versicherer (VR) einer privaten Krankenversicherung (PKV) berechtigt den Vertrag des Versicherungsnehmers (VN) anzufechten, so hat der VN keine Möglichkeit wieder in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als Pflichtmitglied zu kommen.

Der VN bleibt trotz fehlender Krankenversicherung ein PKV-Versicherter. Er muss sich also bei einem anderen privaten VR im Basistarif versichern. Eine Rückkehr in die GKV ist nicht möglich.


Auch vor dem Landessozialgericht Sachsen hatte die Klage keinen Erfolg.

 

Quelle: versicherungsmagazin.de

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