Rechtsschutz: Verstoß gegen Wettbewerbsrichtlinien (OLG Bamberg)

08.10.2013 - Hat der Versicherer (VR) eine Klausel in einem Rechtsschutzvertrag eingefügt, welche den Versicherungsnehmer (VN) bei Wahl eines vom Versicherer (VR) empfohlenen Rechtsanwaltes nicht in eine ungünstige Schadenfreiheitsklasse stuft, ist diese nach § 307 BGB unwirksam.

 
Der VR verstößt nach Ansicht des Gerichts gegen die geltenden Wettbewerbsrichtlinien.

 

Die Unterlassungsklage des Rechtsanwaltes hatte vor dem OLG Erfolg!

Quelle: versicherungsmagazin.de

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