Reiseversicherung: Unverzügliche Stornierung

24.11.2011 - Hat der VN einen Monat vor Antritt der geplanten Flugreise einen Unfall und erleidet ein Schädel-Hirntrauma, so kann er aufgrund der Schwere der Verletzung nicht damit rechnen, bis zum Reiseantritt wieder gesund zu sein.

Wenn der VN jedoch an eine rechtzeitige Genesung glaubt, kann dies zu seinen Lasten ausgelegt werde.Die Reiserücktrittskostenversicherung gibt dem VN nicht das Recht, ein solches Risiko in Kauf zu nehmen. Der VN muss sich genauso umsichtig verhalten wie ein Nichtversicherter.

Der Antrag des VN wegen Reiserücktrittskostenerstattung wurde vom Amtsgericht München zu Recht zurückgewiesen.

Quelle: versicherungsmagazin.de

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