Unfallversicherung: Neubemessung der Invalidität

23.01.2014 - Der Versicherungsnehmer (VN) hat das Recht im Invaliditätsfall den Grad seiner Behinderung bis zu drei Jahre nach Unfalleintritt jährlich neu bemessen zu lassen und eventuell auch eine höhere Versicherungsleistung zu erhalten.

Der Versicherer (VR) ist jedoch nicht verpflichtet seinen VN auf die Befristung einer Neubemessung hinzuweisen und handelt somit keinesfalls treuwidrig. 

Der VN hatte gegen den VR beim Oberlandesgericht München in dritter Instanz keinen Erfolg.

Quelle: versicherungsmagazin.de

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