Versicherungsvertragsrecht: Antragsangaben - Nachfrageobliegenheiten

15.01.2013 - Im Antrag wurden Gesundheitsfragen hauptsächlich verneint und vom Versicherungsnehmer (VN) nur eine Neurodermitis seit Geburt mit Medikamenteneinnahme angegeben. Daraufhin wurde vom Versicherer (VR) ein Ausschluss für Neurodermitis und etwaiger Folgen mit dem VN vereinbart und der Vertrag geschlossen.

 

Im Leistungsfalle stellte sich jedoch heraus, dass beim VN außerdem vorvertraglich Asthma vorlag und der VR erkläre die Anfechtung nach § 19 VVG. Dies wollte der VN nicht akzeptieren und berief sich auf die Nachfrageobliegenheiten des VR. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte eindeutig klar, dass ein VR keine Nachfragen zu Antragsfragen machen muss, wenn der VN dies eindeutig verneinte - hier die Frage nach Beschwerden beziehungsweise Krankheiten der Atmungsorgane etc.

 

Der BGH bestätigte die rechtsmäßige Anfechtung des VR.

 

Quelle: versicherungsmagazin.de

 

 

zurück zur Übersicht »

LVK - Lausitzer Versicherungskontor
Nadine Schirok e.K.
 
Grünauer Str. 201-209
12557 Berlin

Telefon 030 - 2657 22 93


E-Mail: info@lausitzer-versicherungskontor.de

aktuelle Urteile

 

dienstleistung_2.jpg